Endlich ist sie da, die neue Datenschutzrichtlinie, die alles besser machen soll. Allein der biblische Umfang läßt nichts Gutes ahnen. Das halbgare Gesetz wird von den Profis auch entsprechend als „größte Katastrophe“ kommentiert. Für die Arzt- und Zahnarztpraxen kommt es natürlich wieder dick. Ein neuer Beauftragter winkt, nämlich der Datenschutzbeauftragte. Dürfte jetzt so der fünfte oder sechste Beauftragte sein, den ich habe. Hier ist mal von der BZÄK ein Merkblatt veröffentlicht, wo die relevanten Dinge für Praxen enthalten sind. Man kann die EU-Gegner inzwischen zumindest verstehen, man hat das Gefühl, die Jungs und Mädels in Brüssel sind entweder dumm, boshaft oder beides. Eine Richtlinie, die von Großkonzernen bis zu Kleinpraxen ohne Differenzierung übergestülpt wurde, deren 100%ige Umsetzung im Grunde – wie bei den meisten Richtlinien – überhaupt nicht möglich ist und deren Absegnung in der Praxis, siehe RKI-Hygienerichtlinien, von der Laune und Gnade der Kontrolleure abhängig ist, die als Gleichschaltungsbeauftragte auf dem 4. Bildungsweg nun schikanieren dürfen. Bei Missachtung drohen bis zu 20 Mio. Euro Strafe. Vielleicht eine elegante Lösung, Praxen los zu werden und gegen MVZ auszutauschen. Propeller Lauterbach wird es freuen! Im Hinblick auf die horrenden Strafen sollte man sich die Umsetzung der Telemtaik-Infrastruktur überlegen. Die zu erwartenden Datenschutzprobleme wegen durchsickernder Patientendaten und unter der Hand verkaufter Datensätze werden unter Garantie auf die Praxen geschoben werden. Da wirken die 1%-Umsatz-Strafen wegen Nichtumsetzung der Telematik quasi wie Peanuts.